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   BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 5/77   

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https://dejure.org/1978,1706
BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 5/77 (https://dejure.org/1978,1706)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1978 - 5 AZR 5/77 (https://dejure.org/1978,1706)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1978 - 5 AZR 5/77 (https://dejure.org/1978,1706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Wesentlich mitbestimmende Bedingung - Kenntnis des Arbeitgebers - Ablauf der Nachweisfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 286
  • DB 1978, 2131
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 5/77
    Eine Kündigung ist im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG aus Anlaß der Arbeitsunfähig keit ausgesprochen, wenn sich diese Arbeits unfähigkeit als eine die Kündigung wesent lich mitbestimmende Bedingung darstellt (ständige Rechtsprechung des BAG - vgl. BAG 24, 1 = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG ; BAG 24, 84 = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG).

    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf abgestellt, ob sich die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als eine die Kündigung wesentlich mitbestimmende Bedingung darstellt, ob sie mithin den entscheidenden Anstoß für die Kündigung gegeben hat (vgl. BAG 24, 1 [3/4-3 = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG; BAG 24, 84 [873 = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG [beide zu 1 der Gründe3).

  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 5/77
    Eine Kündigung ist im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG aus Anlaß der Arbeitsunfähig keit ausgesprochen, wenn sich diese Arbeits unfähigkeit als eine die Kündigung wesent lich mitbestimmende Bedingung darstellt (ständige Rechtsprechung des BAG - vgl. BAG 24, 1 = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG ; BAG 24, 84 = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG).

    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf abgestellt, ob sich die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als eine die Kündigung wesentlich mitbestimmende Bedingung darstellt, ob sie mithin den entscheidenden Anstoß für die Kündigung gegeben hat (vgl. BAG 24, 1 [3/4-3 = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG; BAG 24, 84 [873 = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG [beide zu 1 der Gründe3).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2015 - 7 Sa 694/14

    Entgeltfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Fehlt der Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass dieser arbeitsunfähig krank ist (Urteil vom 29. August 1980 - 5 AZR 1051/79 - AP LohnFG § 6 Nr. 18; Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 5/77 - AP LohnFG § 6 Nr. 5).
  • ArbG Kiel, 27.03.2018 - 1 Ca 14a/18

    Anlasskündigung - Arbeitsunfähigkeit

    In diesem Fall ist der Arbeitgeber so zu behandeln, als habe er Kenntnis von der Arbeitsunfähigkeit gehabt (BAG, Urteil v. 26.04.1978 - 5 AZR 5/77).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26.04.1978 ausgeführt, dass der Arbeitgeber, der vor Ablauf der Anzeige- und Nachweisfristen kündigt, bei seiner Kündigung die Möglichkeit in Betracht ziehen muss, dass der Arbeitnehmer durch Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist (BAG, Urteil v. 26.04.1978 - 5 AZR 5/77, Rn. 11, zitiert nach juris).

    In diesem Fall bestehe auch kein Lohnanspruch des Arbeitnehmers (BAG, Urteil v. 26.04.1978 - 5 AZR 5/77, Rn. 12, 13, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 08.12.1994 - 28 U 55/94

    Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen eines Anwalts; Sittenwidrigkeit von

    Sache des Dienstberechtigten, der die Behauptungs- und Beweislast für eine Anrechnung nach § 615 S. 2 BGB trägt (vgl. z.B. Staudinger-Richardi a.a.O.; MünchKomm-Schaub a.a.O.; RGRK-Matthes a.a.O.; Palandt-Putzo § 615 Rdn. 18), ist es, mindestens hinreichende Anhaltspunkte für eine anderweitige Erwerbstätigkeit des Dienstverpflichteten darzulegen (BAG NJW 1979, 286 [BAG 26.04.1978 - 5 AZR 5/77] ), wobei nur beim Vorliegen solcher Anhaltspunkte eines anderweitigen Verdienstes vom Bundesarbeitsgericht (a.a.O.) erwogen worden ist, ob den Dienstverpflichteten eine Auskunftspflicht auch darüber treffen könne, ob er im Anrechnungszeitraum durch anderweitige Verwendung seiner Dienste Einkünfte erzielt hat (a.a.O.).
  • LAG Nürnberg, 25.11.2021 - 3 Sa 67/21

    Anlasskündigung - Zeitarbeit - Entleiherbetrieb - Arbeitsunfähigkeit

    Es lässt sich auch leicht überprüfen, wann die - schriftliche - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber eingegangen ist (BAG, Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 5/77 -, Rn. 10-12, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 13 U 33/07

    Wichtiger Grund für die Kündigung eines Anstellungsvertrages

    Voraussetzung eines solchen Anspruchs soll aber zumindest sein, dass der Arbeitgeber Anhaltspunkte für eine derartige Erwerbstätigkeit darlegt (vgl. BAG, NJW 1979, 286; OLG Hamm, Urt. v. 8.12.1994, Az. 28 U 55/94 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 401/81
    § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG setzt aber weiter voraus, daß sich die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als eine die Kündigung wesentlich mitbestimmende Bedingung dar stellt, daß sie den entscheidenden Anstoß für die Kündigung gegeben hat (vgl. BAG 24, 1, 3 = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG, zu 1 der Gründe; BAG 24, 84, 87 = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG, zu 1 der Grün de; BAG Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 5/77 - AP Nr. 5 zu § 6 LohnFG, zu 2 a der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 30.01.1989 - 7 Sa 76/87

    Klage eines Trägers der Krankenversicherung gegen den Arbeitgeber aus

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  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 126/80
    Das Urteil des Senats vom 26. April 1978 - 5 AZR 5/77 - AP Nr. 5 zu § 6 LohnFG paßt deshalb in diesen Fällen nicht.
  • LAG Berlin, 07.08.1979 - 3 Sa 35/79
    Der Arbeitgeber, der am 3. Kalendertag bis zum Betriebsschluß (Ende der Bürozeit und zugleich Ende des für den betreffenden Arbeitnehmer im Falle der Arbeitsfähigkeit geltenden Arbeitszeit) abwartet, ohne daß eine Arbeitsunfähigkeitsfolgebescheinigung eingeht, kann nach Betriebsschluß aber vor Ablauf dieses 3. Kalendertages das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne sich allein deshalb behandeln lassen zu müssen, als habe er in Kenntnis der (weiteren) Arbeitsfähigkeit gekündigt (Einschränkung der fingierten Kenntnis von der Erkrankung aufgrund der Entscheidung des BAG vom 1978-04-26 5 AZR 5/77 im Fall des Fortbestandes der Arbeitsunfähigkeit).
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